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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(nachfolgend „AGB“ genannt) für die angebotene Veranstaltungen der Orca Segelreisen GmbH, Wedinghauserstr. 15, 59821 Arnsberg

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Orca Segelreisen GmbH und sind Vertragsbestandteil
aller Verträge mit Kunden und der Orca Segelreisen GmbH, auch für Verträge die über die Webseite
(www.orca-segelreisen.de) zustande gekommen sind.

§ 2 Vertragsabschluss

Alle Angebote der Orca Segelreisen GmbH sind unverbindlich. Mit der Annahme des Angebots bieten
Kunden bzw. Kundinnen der Orca Segelreisen GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Orca Segelreisen GmbH zustande. Die Annahme erfolgt
durch eine von der Orca Segelreisen GmbH erklärten Buchungsbestätigung. Die
Leistungsbeschreibung und die Preisangaben in der Buchungsbestätigung sind die Vertragsgrundlage.
Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen, gilt der Inhalt der
Buchungsbestätigung, sofern der Kunde bzw. die Kundin nicht mit einer Frist von 14 Tagen
widerspricht. Der Inhalt der Buchungsbestätigung wird auf jeden Fall mit Zahlung der ersten Rate des
Reisepreises akzeptiert.

§ 3 Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Der Schiffsführer (nachfolgend „Skipper“ genannt) ist berechtigt jederzeit Abweichungen von der
geplanten Reiseroute festzulegen, oder mit den Kunden bzw. den Kundinnen zu vereinbaren,
insbesondere wenn dieses aus seemännischen, nautischen oder sonstigen Gründen erforderlich sind.
Diese Änderungen sind kein Reisemangel.
Änderungen oder Abweichungen von den in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungen, die
nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie von der Orca Segelreisen
GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Nicht Bestandteil der Leistungen der Orca Segelreisen GmbH ist die An- und Abreise. Die Kunden sind
für ihre An- und Abreise selbst verantwortlich. Der Ort des Reisebeginns und der Ort des Reiseendes
kann sich z.B. durch schlechte Wetterbedingungen oder sonstige, widrige Umstände ändern. In
diesem Fall wird die Orca Segelreisen GmbH den Kunden bzw. die Kundin benachrichtigen. Für die
hierdurch ggf. beim Kunden entstehenden Mehrkosten für die An- und Abreise übernimmt die Orca
Segelreisen GmbH keine Haftung.
Auch nicht Bestandteil der Leistungen der Orca Segelreisen GmbH sind Reiseversicherungen, wie
Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reisekranken- und Unfallversicherungen. Die Kunden bzw. die
Kundinnen müssen entsprechende Versicherungen passend zum Ort der Reise selbst abschließen.

Die Orca Segelreisen GmbH ist Veranstalter von Segelreisen, die durch unvorhersehbaren Wetter-
und Meeresbedingungen besonderen Herausforderungen und Schwierigkeiten unterliegt. Es wird
keine Pauschalreise angeboten.
Bei dem Segeltörn handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung. Indem sich der Teilnehmer zu
einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer
Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dem Segeltörn ermöglicht und dass er sich insbesondere
schwimmend mindestens 20 Minuten im Meer über Wasser halten kann. Bei der Mitnahme von
Kindern sind ausschließlich die teilnehmenden Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.

§ 4 Bezahlung

Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben wird der Reisepreis wie folgt zur Zahlung
fällig, ohne dass es einer Aufforderung durch die Orca Segelreisen GmbH bedarf:

a) 10% des Reisepreises sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung

b) 90% des Reisepreises 12 Wochen vor Reisebeginn
Bezahlungen erfolgen – sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders vermerkt – per Überweisung
auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto der Orca Segelreisen GmbH.
Sollte die Bezahlung nach Verzugseintritt nicht vollständig geleistet werden, ist die Orca Segelreisen
GmbH zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der
entsprechenden Rücktrittspauschalen berechtigt.
Alle Zahlungen sind spätestens bis Reiseende, vor dem Verlassen des Schiffes, zu bezahlen, dieses gilt
insbesondere auch für während der Reise entstandene zusätzlichen Forderungen (z.B. Getränke,
Landausflüge usw.).

§ 5 Rücktritt durch den Kunden bzw. der Kundin (Stornierung)

Ein Rücktritt durch den Kunden bzw. der Kundin ist vor Reisebeginn jederzeit in Schriftform möglich.
Bei einem Rücktritt oder wenn die Reiseteilnahme durch eine zu späte Anreise verpasst wird kann die
Orca Segelreisen GmbH einen angemessenen Ersatz ihre Aufwendungen verlangen. Bei einem
Reiserücktritt bis zu 12 Wochen vor Beginn der Reise liegt die Stornierungsgebühr bei 10% des
Reisepreises, bei bis zu 8 Wochen vor Beginn der Reise liegt die Stornierungsgebühr bei 30% des
Reisepreises, bei bis zu 4 Wochen vor Beginn der Reise liegt die Stornierungsgebühr bei 60% des
Reisepreises, danach bei 100% des Reisepreises.
Der Kunde bzw. die Kundin hat das Recht nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen angenommen.
Mit Zustimmung der Orca Segelreisen GmbH, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf, kann
der Kunde bzw. die Kundin einen Ersatzteilnehmer benennen.

§ 6 Rücktritt durch die Orca Segelreisen GmbH

Ein Rücktritt durch die Orca Segelreisen GmbH ist vor Reisebeginn jederzeit in Schriftform möglich,
wenn die Reise durch Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen,

Epidemien, aber auch schweres Wetter sowie die unvorhersehbare nicht Einsatzfähigkeit des Schiffes
und/ oder der Crew, beeinflusst wird.
In diesen Fällen erstattet die Orca Segelreisen GmbH den vom Kunden bzw. der Kundin bis dahin
gezahlten Reisepreis sofort vollständig auf das bekannte Konto des Kunden bzw. der Kundin durch
Überweisung, weitere Ansprüche des Kunden bzw. der Kundin bestehen nicht.

§ 7 Hausrechts

Während der Reise hat der von der Orca Segelreisen GmbH eingesetzte Skipper das Hausrecht an
Bord des Schiffes. Kunden bzw. Kundinnen sind verpflichtet den Anweisungen des Skippers bzw. der
Crew zu folgen, insbesondere wenn dies zur Sicherheit des Bootes und der Crew geschieht. Der
Skipper ist berechtigt Kunden bzw. Kundinnen bei grob fahrlässigem Verhalten oder Missachten von
Sicherheitsanweisungen im nächsten Hafen von Bord zu schicken. Für diesen Kunden bzw. diese
Kundin endet die Reise in diesem Hafen vorzeitig ohne Anspruch auf Ersatz.

§ 8 Haftung

Die Orca Segelreisen GmbH haftet für Sach- und Personenschäden im Rahmen der abgeschlossenen
Versicherungen und im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dieses gilt auch für
Schäden am Gepäck und der Ausrüstung von Kunden und Kundinnen. Auf Anforderung durch den
Kunden bzw. der Kundin informiert die Orca Segelreisen GmbH über die bestehenden
Schiffsversicherungen.
Kunden und Kundinnen haften ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, und für Schäden,
die durch das Missachten von Sicherheitsanweisungen verursacht werden.
Die Orca Segelreisen GmbH haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte
Gegenstände oder Wertsachen.
Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe
des Törnpreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der
Veranstalter allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers einzustehen hat.

§ 9 Verjährung

Vertragliche Ansprüche verjähren einen Monat nach dem Ende der Reise, wenn Sie nicht vorher
schriftlich bei dem anderen Vertragspartner geltend gemacht worden sind. Dieses gilt nicht für
Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Gesundheit und Freiheit.

§ 10 Änderung der AGB

Die Orca Segelreisen GmbH ist berechtigt die AGB zu ändern. Bei einer Änderung wird die Orca
Segelreisen GmbH alle Kunden und Kundinnen einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen
informieren. Widerspricht der Kunde bzw. die Kundin nicht bis zum Inkrafttreten der geänderten
ABG, gelt die Änderung als angenommen.

§ 10 Rechtliches

Es kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Arnsberg
in Westfalen.
Sollten Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die
dem Gewollten am nächsten kommt.
Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Zoll- und Devisenbestimmungen der auf der
Strecke des Segeltörns liegenden Staaten. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen resultieren, trägt der Teilnehmer.